Erzeugnisse aus illegaler Fischerei sollen demnächst nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen, teilt die Schweizerische Eidgenossenschaft mit. Der Bundesrat habe eine so genannte Motion angenommen - Titel: „Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt“. Noch bis zum 30. April 2015 laufe die Anhörung interessierter Kreise zu dem Entwurf der neuen Verordnung. Mit der neuen VO wolle die Schweiz eine gesetzgeberische Lücke schließen. Die Europäische Union untersagt die Einfuhr von Erzeugnissen aus illegaler, nicht gemeldeter und nicht regulierter Fischerei (IUU-Fischerei) bereits seit dem Jahre 2010.