05.01.2015
Öko-Aquakultur: EU verschiebt Entscheidung zur Besatzfisch-Herkunft
Jungtiere für die Öko-Aquakultur müssen bis auf Weiteres nicht ausschließlich aus Öko-Brutanstalten kommen. Eine entsprechende Änderung der EU-Bio-Verordnung, die eine Umsetzung dieser Forderung ab 2015 vorsieht, tritt zunächst nicht in Kraft. Das entschied das Regulatory Committee on Organic Farming (RCOF) bei einem Treffen am 25. November 2014 in Brüssel, schreibt der Bio-Markt. Da die gesetzliche Forderung derzeit in der Praxis nicht umsetzbar sei, hätte das Auslaufen von Sonderregelungen zum Einsatz von Jungfischen und Garnelenlarven bestimmter Arten die Existenz von einigen Erzeugerbetrieben in der EU, aber auch in Übersee gefährden können. Nach kontroverser Diskussion des Themas 'Herkunft der Jungtiere' unter den Mitgliedsstaaten wurde die Entscheidung auf Mitte 2015 vertagt. Bis dahin soll die EU-Kommission bei den Mitgliedsstaaten eine systematische Erhebung zur Verfügbarkeit von Jungtieren durchführen. Die Ergebnisse sollen als Entscheidungsgrundlage für die EU-Kommission dienen. "Es kann also noch gehofft werden, dass Vernunft Einzug hält", urteilt der Bio-Markt und verweist darauf, dass auch in anderen Bereichen der Bio-Lebensmittelerzeugung, etwa der Saatgutherkunft oder bei Ferkeln, bis heute Ausnahmeregelungen akzeptiert würden.
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