14.10.2014
Ostsee: Heringsquote steigt, Dorschquote sinkt
Die Fangquote für den Hering in der westlichen Ostsee ist für das kommende Jahr um 12 Prozent angehoben worden, derweil für den westlichen Dorsch eine Quotenkürzung um 6,7 Prozent beschlossen wurde. Hierauf einigten sich gestern die EU-Fischereiminister in Luxemburg. Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer (VDKK) begrüßte diesen Beschluss. Aus gutem Grund seien die Fischereiminister nicht den Vorschlägen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) gefolgt, der eine Absenkung der Dorschfangmenge um 48 Prozent vorgeschlagen hatte. Statt innerhalb eines Jahres die fischereiliche Sterblichkeit deutlich zu reduzieren, sei eine Übergangsfrist eingeführt worden. Nach wissenschaftlichen Daten sei der Dorschbestand im letzten Jahr um 13 Prozent gewachsen. Der VDKK betonte jedoch, dass die durch die Absenkung der Dorschquote zu erwartenden Verluste durch die Anhebung der Heringsquote nicht ausgeglichen werden könnten - dort fehlen insgesamt 1.568 t Dorsch, hier dürfen zusätzliche 1.654 t Hering gefangen werden. "Mit der beschlossenen Erhöhung ist man immer noch weit entfernt von einer auskömmlichen Heringsfischerei", urteilt der Verband.
Bei der Scholle bleiben die Quoten die gleichen: von einer EU-Gesamtquote von 3.409 t entfallen auf Deutschland 271 t. Die Fischer hatten auf eine Erhöhung der Quote gehofft, da der Bestand in den letzten Jahren stark gewachsen war. Nun befürchte die Fischerei, dass es Probleme mit ungewolltem Beifang gebe, wenn die Quotenfestsetzung nicht der Bestandsentwicklung folge. Die Kürzung bei der Sprotte - eine Reduzierung der deutschen Quote von 14.997 t (2014) um 11 Prozent oder 1.650 t auf 13.347 t - liege im Bereich natürlicher Schwankungen bei nachhaltiger Bewirtschaftung. Insgesamt dürfen 2015 in der Ostsee 213.581 t Sprotten gefischt werden. Bei den Entscheidungen zu den Gesamtfangmengen wurde die Tatsache berücksichtigt, dass ab dem 1. Januar 2015 für alle quotierten Arten mit Ausnahme der Scholle ein Rückwurfverbot gilt. Erstmalig beschlossen die EU-Fischereiminister mehrjährige Bewirtschaftungspläne.
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