29.11.2013

Millionenstrafe für Krabbenhändler wegen Kartellbildung

Die EU-Kommission hat drei führende europäische Händler für Nordseegarnelen wegen illegaler Preis- und Mengenabsprachen zu Strafen von insgesamt 28,7 Mio. Euro verurteilt. Lediglich der niederländische Händler Klaas Puul - zweitgrößter Lieferant für Nordseekrabben - geht straffrei aus, weil das Unternehmen die Kartellabsprachen meldete, schreiben die Undercurrent News. Den Löwenanteil der Strafe, nämlich 27,08 Mio. Euro, muss Europas größter Garnelenlieferant Heiploeg zahlen. Stührk Delikatessen aus Marne (Dithmarschen) ist zur Zahlung von 1,13 Mio. Euro verurteilt worden und Kok International Seafood muss 502.000 Euro zahlen. Die Unternehmen haben drei Monate Zeit die Strafe zu zahlen. Heiploeg denke über die Einlegung eines Widerspruchs nach. Einer der verurteilten Händler soll nicht in der Lage sein die Strafe zu begleichen.

Die vier Händler besitzen zusammen einen Marktanteil von etwa 80 Prozent. Nach Mitteilung der EU-Kommission haben sich Heiploeg und Klaas Puul von Juni 2000 bis Januar 2009 über feste Preise und Marktanteile bei Nordseekrabben in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden abgesprochen. Kok, inzwischen Teil von Heyko nach Verschmelzung mit W. G. Den Heijer & Zn. im Jahre 2007, soll spätestens seit Februar 2005 beteiligt gewesen sein und Stührk im Zeitraum März 2003 bis November 2007, stellte die EU-Behörde fest. Zweck des Kartells sei es gewesen, die Marktanteile der Lieferanten zu stabilisieren, um Preiserhöhungen zu ermöglichen und damit Zusatzgewinne zu generieren. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia zeigte sich erstaunt, "wie detailliert die Nordseegarnelen-Händler im Rahmen ihrer häufigen Kontakte vertrauliche Geschäftsinformationen erörterten." Die Absprachen seien umso erstaunlicher, als der Sektor mit der Verurteilung einiger Händler durch die holländische Wettbewerbsbehörde bereits ein klares Warnsignal erhalten hatte.

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01.04.2009   EU-Kommission durchsucht Garnelen-Produzenten
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