19.12.2012

Verstoß gegen EU-Fischereirecht: Westbank muss 600.000 Euro Strafe zahlen

Die Westbank Hochseefischerei, ein Tochterunternehmen des holländischen Fischereiunternehmens Parlevliet & Van der Plas (P&P), muss aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Fischereiverordnung eine Strafe in Höhe von knapp 600.000 Euro zahlen. Ein Gericht im französischen Cherbourg sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der zur Reederei gehörende Hochseetrawler "Maartje Theadora" in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes EU-Fischereirecht verstoßen hat. Das Fangschiff war am Mittwoch vergangener Woche in der Nähe des Cap d'Antifer gestoppt und zur Fahrt nach Cherbourg gezwungen worden. Der schnelle Urteilsspruch wurde nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur durch ein Schuldeingeständnis möglich. Alternativ hätte Westbank 1,245 Mio. Euro Kaution zahlen müssen, um das Schiff auszulösen. Der Besatzung der "Maartje Theadora" wird vorgeworfen, bei einer Fangfahrt auf Makrele, Holzmakrele und Hering mehrere Steerts unterschiedlicher Maschenweite an Bord mitgeführt zu haben. Die Beschuldigten hatten die Vorwürfe zunächst bestritten und von einem falschen Logbucheintrag gesprochen. Der Fernsehsender n-tv zitiert den Geschäftsführer von Parlevliet & Van der Plas, Diederik Parlevliet, nach dem Urteilsspruch: "In anderen Ländern hätten wir höchstens 25.000 bis 30.000 Euro gezahlt."

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