08.02.2012
Schweiz: Bundesgericht verbietet Raab die Fischhaltung
Der deutsche Unternehmer Hans Raab darf in seiner Melander-Fischzucht im schweizerischen Oberriet vorerst keine Fische halten. Das hat jetzt das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht in Lausanne, entschieden, meldet das St. Galler Tagblatt. Schon am 31. Oktober vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Raab die Fischhaltung verboten, gleichwohl ignorierte er die Entscheidung. Im November folgte die Zwangsräumung. Das Bundesgericht entschied nun, dass das Verbot weder willkürlich sei noch gegen verfassungsmäßige Rechte des Unternehmers verstoße.
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